Mukuru Promotion Centre

Resilience

Resilience

Angelehnt an den Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention geht es hier um Barrierefreiheit und das Recht auf Bildung, das auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen garantiert werden muss.

WHO’S RIGHT?

Artikel 31 der Kinderrechtskonventionen (Recht auf Freizeit, Spiel, Kunst und Kultur) hat die Berufsschülerinnen Azra, Marie-Lou, Natalie und Isabell aus Linz gemeinsam mit Margaret, Asia, Tracy und Rachel aus Nairobi zu der Geschichte über die Freundschaft von Laura und Tamara inspiriert.